Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Im Zentrum des Verfahrens steht der Vorwurf, dass die führende europäische Buchungsplattform nicht genug gegen Betrug, gefälschte Unterkünfte und Phishing-Angriffe unternimmt. Für Reisende, die ihren Urlaub sorglos online buchen möchten, ist das eine wichtige Entwicklung, denn die aus Brüssel verlautenden Zahlen klingen alarmierend.
Ein Verfahren mit Sprengkraft
Am 21. Oktober 2026 hat die EU-Kommission offiziell ein förmliches Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gegen Booking.com eröffnet. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen Risiken im Zusammenhang mit betrügerischen Angeboten und Phishing-Betrug „nicht sorgfältig bewertet oder wirksam gemindert“ hat. Es ist die erste Untersuchung dieser Art gegen Booking.com auf Grundlage des DSA und sendet das Signal, dass die EU ihre neuen digitalen Spielregeln ernst nimmt.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, brachte die Erwartungshaltung auf den Punkt: „Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen. Das Gesetz über digitale Dienste legt klare Verantwortlichkeiten für Plattformen fest, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Wir müssen sicherstellen, dass die führende Buchungsplattform in Europa diese Verantwortlichkeiten ernst nimmt.“
Die Zahlen: Ein Anstieg, der alarmiert
Booking.com selbst berichtet von einem weltweiten Anstieg der Betrugsfälle auf seiner Plattform um 500 Prozent. Konkret gingen im ersten Halbjahr 2026 1.072 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von rund 82.000 Euro ein. Das entspricht einer Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen verdeutlichen, warum die Brüsseler Behörde nicht länger tatenlos zusehen will.
Drei Baustellen, die die EU untersucht
Die Untersuchung konzentriert sich auf drei Kernbereiche:
- Betrügerische und nicht konforme Angebote: Die Kommission prüft, ob Booking.com systematische Risiken durch illegale Inhalte – wie gefälschte Unterkunftsangebote für nicht existierende Hotels, Identitätsbetrug oder nicht lizenzierte Unterkünfte – ausreichend identifiziert und bewertet hat. Zudem wird untersucht, ob die Plattform wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um diese Risiken zu mindern und betrügerische Angebote zu entfernen.
- Phishing-Betrug mit Reservierungs- und Gästedaten: Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf Phishing-Angriffen, bei denen Kriminelle die Buchungs- und Gästedaten von Booking.com ausnutzen. Die Kommission will unter anderem wissen, ob die Plattform die Risiken im Zusammenhang mit der Weitergabe von Reservierungsdaten an Unterkunftsbetreiber sowie die Funktionsweise des Nachrichtensystems ausreichend bewertet hat. Auch soll geprüft werden, ob es genügend Schutzvorkehrungen gibt, um zu verhindern, dass Daten für Phishing-Angriffe oder betrügerische Zahlungen missbraucht werden.
- Bezahlte Werbung ohne klare Kennzeichnung: Der dritte Untersuchungsstrang betrifft die Werbetransparenz. Unterkünfte haben die Möglichkeit, ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen durch eine höhere Provision zu erhöhen. Die Kommission prüft, ob Booking.com diese „hervorgehobenen Angebote” eindeutig als Werbung kennzeichnet und ob Nutzer erkennen können, wer hinter einer Anzeige steht und warum sie ihnen angezeigt wird.
Was Booking.com drohen könnte
Sollten die Ermittlungen Verstöße gegen den DSA bestätigen, drohen Booking.com Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass ein Verstoß vorliegt. Die Kommission wird nun Beweise sammeln, zusätzliche Auskünfte anfordern, Interviews durchführen und gegebenenfalls Inspektionen vornehmen. Sie kann auch vorläufige Maßnahmen ergreifen oder Verpflichtungszusagen von Booking.com akzeptieren.
Booking.com kooperiert – und betont Sicherheit
Das Unternehmen selbst zeigt sich kooperativ. Booking.com erklärte, man arbeite „vollumfänglich mit“ den Ermittlern zusammen. „Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Daten haben für uns oberste Priorität. Wir bleiben entschlossen, mit Regierungen, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Branchenpartnern zusammenzuarbeiten, um Cyberkriminalität und Onlinebetrug zu bekämpfen und Reisende sowie unsere Partner zu schützen.“
Fazit: Ein Signal für mehr Verbraucherschutz im digitalen Raum
Das Verfahren gegen Booking.com ist mehr als nur eine einzelne Untersuchung. Es verdeutlicht, dass die EU den Digital Services Act zunehmend als Instrument nutzt, um große Online-Plattformen in die Pflicht zu nehmen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht es dabei um ganz praktische Fragen: Kann ich mich auf die Angebote einer Buchungsplattform verlassen? Sind meine Daten sicher? Und weiß ich, wenn ich Werbung sehe, dass es sich um Werbung handelt? Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten Antworten auf diese Fragen geben – und Booking.com muss sich warm anziehen.
